Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

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Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #1 »Storch » 9. Mär 2016 14:39

"Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer können Arbeitnehmer beim Finanzamt absetzen. Allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (Az.: 1 GrS 1/14).

Das Finanzamt erkennt das Arbeitszimmer meist nur an, wenn es sich um einen abgeschlossen Raum handelt, das wie ein Büro eingerichtet ist und fast nicht privat benutzt wird. "Steuerzahler, die ihr Arbeitszimmer bisher absetzen konnten, sollten sich von dem Urteil nicht verunsichern lassen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. In der Regel könnten sie das häusliche Büro auch weiterhin ansetzen. Im Einzelnen gilt:

Kann der Steuerzahler nachweisen, dass ihm für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, darf er bis zu 1250 Euro im Jahr beim Fiskus angeben. Das trifft häufig etwa auf Lehrern oder Außendienstmitarbeitern zu.

Unbegrenzt absetzbar sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist typischerweise bei Freiberuflern der Fall, denn sie arbeiten meist zu Hause und fahren nur zum Kunden.

Wer sein Arbeitszimmer häufig auch privat nutzt, bekommt die Kosten für den Raum nicht anerkannt. Das gilt auch für Arbeitsecken, die man im Wohn- oder Schlafzimmer eingerichtet hat.

Doch auch ohne häusliches Arbeitszimmer wirken sich Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl steuermindernd aus. Hat der Gegenstand weniger als 410 Euro netto gekostet, können ihn Steuerzahler direkt im jeweiligen Jahr absetzten. Bei teureren Arbeitsmittelns muss der Gegenstand über mehrere Jahre abgeschrieben werden. © dpa"

Quelle: http://web.de/magazine/geld-karriere/ar ... n-31405322

Fragt sich nun, was auf uns zu trifft: Mittelpunkt unserer Tätigkeit ist ja das Objekt, aber ohne PC / Büro zuhause gebe es diesen Mittelpunkt gar nicht.
Andererseits verbringen wir täglich Zeit im Büro aber nur wöchentlich im Objekt.
Hat schon jemand Erfahrungen dazu gemacht?
Herr Storch hat nämlich bisher vergessen das Büro anzugeben, stellte sich jetzt raus. :girl_sad:
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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Re: Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #2 »Anne » 9. Mär 2016 15:48

Mittelpunkt unserer Tätigkeit ist ja das Objekt
meintest du hiermit die vermietete Wohnung?

"wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet" = "gewerbliche Vermietung"

dies bedeutet abgeschlossener Raum indem die Hilfsmittel zur Ausübung der Tätigkeit stehen (Schreibtisch, Stuhl, Computer etc.) in deinem Fall in deiner Wohnung

Ohne die Objekte (wenn hiermit Fewos gemeint sind) wäre ja kein Büro notwendig. Also sind die gesamten Kosten die mit der Vermietung der Fewos entstehen absetzbar.
Auch die anteiligen Kosten der Miete/Finanzierungkosten zzgl Raumkosten (Heizung, Wasser, Gebühren etc.) Beispiel Wohnung 100qm, Büro = 10qm. = 10% der Gesamtkosten für Wohnraum sind absetzbar.

Bei uns stellt sich diese Frage nicht weil wir zur Ausübung unserer gewerblichen Tätigkeit sowieso ein Büro benötigen. Dafür setze ich anteilige Kosten der Gesamtkosten in Höhe von ca. 20%
für Werkstatt und Büro an. Bei Vermietung von Fewo nichts. Sonst müsste ich ja nochmal aufteilen. Außerdem nicht notwendig, da nur eine Ferienwohnung.

Das Gerichtsurteil bezog sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers der in Ausübung seiner Tätigkeit ein Arbeitszimmer benötigt, das ihm von seinem Arbeitgeber nicht gestellt werden kann.
z.B Lehrer

bei nicht gewerblicher Vermietung gilt folgendes (aus Wiso Steuer Sparbuch)

(4) 1 Die Tätigkeit eines Stpfl. zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht im Wesentlichen in der Verwaltung seines Grundbesitzes.
2 Bei nicht umfangreichem Grundbesitz erfordert diese Verwaltung in der Regel keine besonderen Einrichtungen, z.B. Büro, sondern erfolgt von der Wohnung des Stpfl. aus.
3 Regelmäßige Tätigkeitsstätte ist dann die Wohnung des Stpfl..
4 Aufwendungen für gelegentliche Fahrten zu dem vermieteten Grundstück sind Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG .
Grüsse aus dem Nahetal

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Re: Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #3 »Holunder » 9. Mär 2016 19:22

Ich gebe auch kein Arbeitszimmer in der Steuer an, weil man muss aufpassen: wenn die FeWo Dir gehört, das Haus aber Herrn Storch könnte das Finanzamt auf die Idee kommen das Herr Storch für das Arbeitszimmer Miete versteuern muss. Der Tipp bzw. der Hinweis dazu kam beim Straßenfest vom Nachbarn (der ist übrigens Außenprüfer beim Finanzamt).

PC, Papier, Druckerpatronen und anderes Büromaterial lasse ich direkt über die Ausgaben FeWo laufen.

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es manchmal besser ist keine schlafenden Hunde zu wecken.
ich bin dann mal weg

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Re: Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #4 »Bergfee » 10. Mär 2016 00:23

Genau so ist es......
Ich habe im Wohnhaus meines Mannes mein Büro eingerichtet. ( nach dem Hochwasser )
Zahle Miete an meinen Mann und er muß sie dann als Einnahme angeben und versteuern.

Ich habe mein Betriebsauto in der Garage meines Mannes stehen. Dafür zahle ich ebenfalls Miete.

Ich habe kein Haus und kein Grundstück.

Ich habe nur viel Arbeit....... :lw1:

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Re: Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #5 »Holunder » 10. Mär 2016 09:21

so wie ich halt *händereich* ...damit mir und Herrn Holunder aber nix passieren kann (jedenfalls steuertechnisch) hab ich Nachbarn. Direkt angrenzend die Esther, arbeitet beim Finanzamt und sitzt meiner Sachbearbeiterin gegen über. Ein Haus weiter wohnt Michael, der arbeitet ebenfalls beim Finanzamt, wie erwähnt, bei der Außenprüfung. Beide sind bekennende Christen und lügen nie und passen auf (Esther hat alle Autonummern meiner Gäste!) das es Andere auch nicht tun. Die Frage nach verbilligter Unterkunft ist für mich immer schnell geklärt :girllachen:
ich bin dann mal weg

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Re: Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #6 »Bergfee » 10. Mär 2016 09:57

Mein Cousin aus Schleswig Holstein ist auch Außenprüfer beim FA.
Wer möchte ihn gern mal zum Kaffee haben. Sagt einfach bescheid, kann ich arangieren.

Er ist ein ganz netter,sympatischer und hübscher Mann. :32:

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Re: Ausgaben für häusliches Arbeitszimmer

Beitrag von #7 »Storch » 10. Mär 2016 16:16

Die FeWo gehört mir alleine.
Wir haben kein eigenes Haus, wir wohnen in einer Genossenschaft.
In unserem Büro stehen wirklich Büromöbel, Computer, Drucker, Aktenordner usw. eben alles was ich für die Vermietung brauche.
Somit dürfte kein Prüfer damit ein Poblem haben, denke ich.
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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