Umsatzsteuerpflicht für Vermieter die der Mieter nicht kennt

Als Vermieter von Ferienwohnung / Ferienhaus / Gästehaus / Pension / Privatzimmer machen wir immer wieder neue Erfahrungen. Wir erleben schönes, lustiges, unschönes das wir öffentlich teilen möchten.
Antworten
Benutzeravatar
Pega
Team
Team
Beiträge: 316
Registriert: 31. Jan 2017 21:57

Umsatzsteuerpflicht für Vermieter die der Mieter nicht kennt

Beitrag von #1 »Pega » 16. Jan 2017 22:42

Jedes Jahr kommt das Finananzamt auf neue Ideen.
haufe.de hat geschrieben:Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit nicht verbunden sind, ist die Aufnahme von einigen BFH-Entscheidungen für die Praxis wichtig.
quelle:Änderung der Ust zum 31.12.2016
Suche auf der Seite: "kurzfristigen"
Urteil: Parkplätze müssen mit 19% USt verrechnet werden, auch wenn kostenlos zur Verfügung gestellt
Dies bedeutet für uns, wer Parkplätze oder auch Wlan zur Verfügung stellt, muss diese Leistungen aus dem Übenachtungspreis herausrechnen und mit 19% USt berechnen.
Im Urteil von 2016 gibt es keinen Ansatz, welche geschätzten Gebühren für Parkplätze angemessen sind.
Ebenfalls gibt es keinen Ansatz, wie hoch die Gebüren für Wlan angesetzt werden könnten.
Lösung für mich. Es gibt keine Parkplätze auf meinem Grundstück, die vorhandenen werden alle von mir selber genutzt. Daher heißt es auf meiner Internetseite: Parkplatz am Haus. Ich habe das Glück, das öffentliche Parkplätze direkt am Haus sind.
Um die USt für das Wlan zu umgehen, werde ich einen Router der "Freifunker" installieren und damit werben, das Internet zur Verfügung steht.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße von der Pega
Dies ist keine Rechtsberatung sondern spiegelt nur meine freie Meinungsäußerung und evt. Erfahrungen wieder

Benutzeravatar
piloty
Beiträge: 926
Registriert: 9. Feb 2017 19:35

Re: Umsatzsteuepflicht für Vermieter die der Mieter nicht kennt

Beitrag von #2 »piloty » 16. Jan 2017 23:21

Irgendwie verstehe ich es nicht?!

Dann steht halt in der Rechnung: Parkplatzgebühr: 0 EUR (19%)
Soll dann der Strom auch mit 19% abgerechnet werden? Zum Schätzwert?

Benutzeravatar
fewoklaus
Beiträge: 706
Registriert: 9. Feb 2017 19:28

Re: Umsatzsteuepflicht für Vermieter die der Mieter nicht kennt

Beitrag von #3 »fewoklaus » 16. Jan 2017 23:46

Wo hast Du das mit dem WLAN gelesen?

Benutzeravatar
FairBär
Team
Team
Beiträge: 1365
Registriert: 9. Feb 2017 16:27

Re: Umsatzsteuepflicht für Vermieter die der Mieter nicht kennt

Beitrag von #4 »FairBär » 18. Jan 2017 18:56

Kein Wunder, dass nun neben exorbitanten Preisen fürs Frühstück in manchen Hotels schon 10 oder 15 Euro
pro Tag für einen Parkplatz anfallen.

Grad erst wieder vorhin auf Rügen entdeckt. Ich ärgere mich darüber.

Denn schon die Preise des Hotelzimmers sind ausverschämt. Und wer Rügen kennt weiß, dass 500 m hinter den
jeweiligen Ferienorten (Binz, Sellin, Glowe, Göhren - die dürften es dann aber auch schon gewesen sein)
die Pampa mit null Infrastruktur beginnt! Man hat dort oben das Jagdschloss Granitz, Kap Arkona und neuerdings
auch "Karls Erdbeehof". Das wars. Im Sommer hat man 60 Tage, an denen man am Strand liegt und in die Sonne guckt.

Mein Mann wollte im Februar im Kurzurlaub auf die Insel. Aber die Parkplatzpreise haben mich echt geärgert.

Nun folgen die Parkplätze anscheinend wegen der von Pega genannten Regelung dem angebotenen Frühstück in den Hotels.

Benutzeravatar
Elena

Re: Umsatzsteuepflicht für Vermieter die der Mieter nicht kennt

Beitrag von #5 »Elena » 28. Jan 2017 11:48

Diesen Beitrag habe ich echt mit Entsetzen gelesen.

Die Parkplätze gehören für mich zum Haus. Wie soll ich da einen Wert bemessen? Bürokratie ohne Ende.

O.K. bei meiner einen Ferienwohnung habe ich keinen extra Parkplatz. An der Straße gibt es genug Stellplätze. Und von der anderen Wohnung könnte und würde ich dann den Parkplatz einfach dichtmachen.Damit wäre das Problem erledigt.

Aber das eine Haus wäre ohne Parkplätze unvermietbar- es gibt da keine öffentlichen Parkplätze in der Gegend. Es ist schon immer ein Akt, wenn die Leute mit 3 Autos anreisen- ich habe nur 2! Parkplätze- wo bleibt dann das 3. Auto? Da im Urlaub aber dann doch i.d.R. nicht mehr als 2 Autos benötigt werden, dürfen die auf MEINEM privatem Parkplatz parken, hinter meinem Auto (sprich: die sind dann durch mein Auto zugeparkt, falls die Nachbarparkplätze genutzt werden)- aber : um Himmels willen!!!!
Oder hieße das dann nicht eher schlafende Hunde wecken?!!! Das eine Haus wäre ohne Parkplätze UNVERMIETBAR. Ganz nebenbei gehen die Gäste hier auch AUTOMATISCH davon aus, daß ein Parkplatz vorhanden ist, wenn der nicht extra berechnet wird.

Sollte man angesichts des Urteiles schon vorsichtshalber Parkplatzgebühren erheben , z.B. 50 Cent/Tag, damit nicht irgendwann das böse Erwachen kommt.

.
Aber hier im Ort hat tatsächlich ein Hotel eröffnet, welches ein Parkplatzproblem hat. Sie berechnen tatsächlich den Parkplatz extra. Zum Hotelbau war es erforderlich!, einen extra Parkplatz zu bauen. Aber jeder, der die Hotelkritiken gelesen hat, bucht KEINEN Parkplatz (Die Hotelparplätze sind nicht direkt am Hotel und dort, wo das Hotel seine Parkplätze hat, kann man auch kostenlos parken- der Hotelparkplatz- stets :ziemlich gähnende Leere- das Hotel wird da sicher seinen Verlust abschreiben- statt dessen : vermehrt Engpäße auf dem öffentlichen Parkplatz- in der Hauptsaison gibt es sogar Parker in der Straße meines eines Ferienhauses. O.K. meine Gäste finden trotzdem noch was- Aber die Hotelparkpläche ist in der Regel ein fast leerer Platz, da die Leute die Kritiken durchaus lesen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast