Hausrecht / Betretungsrecht in Ferienwohnungen /Hotel

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piloty
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Hausrecht / Betretungsrecht in Ferienwohnungen /Hotel

Beitrag von #1 »piloty » 30. Jan 2016 22:01

Manche Vermieter hier haben ja erwähnt, dass Sie sich ein Betretungsrecht in den schriftlichen AGB einräumen.
Doch wie ist es generell? Hat der Vermieter das Hausrecht über die Wohnung oder der zahlende Gast in diesem Zeitraum?
Darf man die Wohnung als Vermieter auch betreten, wenn man es nicht schriftlich vorher im Beherbergungsvertrag festgelegt hat?

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Storch
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Re: Hausrecht / Betretungsrecht in Ferienwohnungen /Hotel

Beitrag von #2 »Storch » 31. Jan 2016 00:44

So wie der Gastwirt ein Hausrecht hat und notfalls den Gast rauswerfen kann, hast Du auch ein Hausrecht. Ist ja immerhin Dein Eigentum. Nicht nur die Wohnung oder das Haus und der Garten, auch das komplette Inventar, angefangen von der Duschkabine über die Vorhänge bis zum Eierlöffel. (Nur mal so zur Erinnerung für die mitlesenden Gäste!)
Aber Gast sollte schon darauf vertrauen, das niemand aus Neugier schnüffelt sondern wenn, dann aus berechtigtem Grund rein geht.
Im Zweifel den Gast tel. informieren, das spart Ärger.
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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Re: Hausrecht / Betretungsrecht in Ferienwohnungen /Hotel

Beitrag von #3 »FairBär » 31. Jan 2016 10:58

Ich bin in 9 Jahren Vermietung auch schon in die Wohnung, wenn ein Fenster offen stand und die Gäste nicht da waren.

Ich bin auch schon mal in die Wohnung, als Gäste meiner Tochter die Tür vor der Nase zumachten, weil wir 3 Minuten vor der verabredeten Zeit vor Ort waren. Nachdem Familie Gast 3 Minuten über der Zeit war und nicht öffnete, bin ich dann rein.

Das waren übrigens jene, die uns den Schaden an der Flurgarderobe verheimlichen wollten. Ihr wisst ja:
"Sie haben ja nicht ran geschrieben, dass man sich da nicht ranhängen darf!"

Aber ansonsten habe ich kein Interesse, in die Wohnung zu gehen und mache das auch nicht.
Ich will gar nicht sehen, wie es da drunter und drüber geht. Mir reicht es vollkommen, wenn nichts kaputt geht u. ich alles heile am letzten Tag wiederbekomme.

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Elena

Re: Hausrecht / Betretungsrecht in Ferienwohnungen /Hotel

Beitrag von #4 »Elena » 31. Jan 2016 20:54

Was hier jetzt erstmal die Frage wäre, und ich glaube, daß das piloty, meinte: Wie sieht es da eigentlich juristisch aus? bei einer Ferienwohnung, wenn da nichts in den AGB`s vereinbart wurde (wobei auch AGB´s können nichtig sein)
Ich weiß leider nur, wie es bei einer Mietwohnung aussieht: Da darf der Vermieter grundsätzlich nicht rein- außer bei Gefahr im Verzuge- Der Vermieter darf nicht mal einen Schlüssel der Wohnung haben. Der Vermieter meiner Tochter z.B. verstößt eindeutig gegen die Rechtslage. Er besitzt einen Schlüssel der Wohnung.Sie macht aber nichts dagegen, weil sie sich sicher ist, daß der den Schlüssel nicht mißbrauchen würde.

Aber bei einer Ferienwohnung kann das anders sein, nur WIE ist die Rechtslage?!!!!!!!!!!

Ich halte mich da im wesentlichen an die Rechtslage bei Mietwohnungen, mit dem Unterschied, daß ich einen Schlüssel für alle Wohnungen habe. Und darüber waren die Gäste auch schon froh, als sie sich ausgesperrt haben. Ich verheimliche denen das auch nicht. Ansonsten halte ICH mich an die Rechtslage bei Mietwohnungen und signalisiere das meinen Gästen. Eindringen meinerseits nur bei Gefahr im Verzug (Rauch kommt aus der Wohnung, Wasser läuft aus der Tür......)Einmal habe ich echt mit mir gehadert, ob Gefahr im Verzuge war (Geruch nach verbranntem Gummi (Schmurgelbrand) aus der Wohnung- ich bin dann rein- habe kurz alles gecheckt- nein akut brannte nichts- wieder raus- der Ursache bin ich dann erst beim Gästewechesel intensiv nachgegangen.

Aber die Rechtslage würde mich auch interessieren.

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FairBär
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Re: Hausrecht / Betretungsrecht in Ferienwohnungen /Hotel

Beitrag von #5 »FairBär » 31. Jan 2016 20:59

Die Rechtslage sagt eindeutig: betrittst du den Raum, den du entgeltlich anderen überlassen hast als Vermieter, dann ist das Hausfriedensbruch.

Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Das hast du am Beispiel deiner Tochter schon sehr gut erklärt.

Ich habe im übrigen auch einen Schlüssel für meine vermieteten Wohnungen. Gleichfalls würde ich diesen niemals nutzen.
Mein Mieter weiß nicht, dass ich den habe.

Den habe ich für den Notfall. Aber eben nur im Notfall. Bei mir würde kein Notdienst dem Gerichtsvollzieher die Tür zur Mietwohnung aufbrechen.

Die schließ ich dann schon mal gern alleine auf. Im Falle das Falles. :coolgirl:

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