Stornierungen im Krisenfall

Recht im Tourismus, Änderungen im Reiserecht, Reservierung und Buchung, was bedeuten Sterne nach DTV und DEHOGA, TV Programmtips zum Thema Deutschlandurlaub, Urlaubserlebnisse, Unterkunft gesucht.
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Ayla
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Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #1 »Ayla » 4. Mär 2020 09:37

Darf ein Feriengast seine Buchung einer Ferienunterkunft kostenlos stornieren,

...wenn er aus allgemeiner Verunsicherung und Angst vor Ansteckung durch das Coronavirus nicht reisen möchte?

Nein. Die Buchung einer Ferienunterkunft ist in der Regel ein Mietvertrag (in Ausnahmefällen gilt das Reiserecht).
Solche Verträge sind nicht ordentlich kündbar, ein Widerrufsrecht gibt es nicht, ein Rücktrittsrecht grundsätzlich nur dann, wenn es vertraglich vereinbart ist.
Der Mieter ist daher bei einer erfolgten Buchung grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet.
Soweit vertraglich vereinbart, kann er gegebenenfalls gegen Gebühr stornieren.

...wenn die Unterkunft in einem Gebiet liegt, in dem mehrere Fälle von Corona-Erkrankungen bekannt geworden sind, ohne dass das Gebiet abgesperrt oder eine behördliche Warnung vor Reisen dorthin ausgesprochen wird?

Nein. Ist die Wohnung zugänglich und ohne Gesundheitsgefahren (die sich aus der Benutzung der Wohnung ergeben) bewohnbar, kann der Gast nicht oder nur gegen eine möglicherweise vertraglich vereinbarte Stornogebühr kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

...wenn die Unterkunft in einem Gebiet liegt, das aufgrund verstärkten Auftretens von Corona-Erkrankungen abgesperrt ist oder für das eine behördliche Warnung vorliegt?

Ja. Eine kostenlose Stornierung, z. B. durch ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (z. B. Gefährdung der Gesundheit durch Benutzung der Wohnung/höherer Gewalt), ist dann denkbar, wenn die Wohnung nicht zugänglich ist (z. B. weil sie sich in einem abgesperrten Gebiet befindet) oder es in der Umgebung der Wohnung zu einem erhöhten akuten Corona-Ausbruch kommt und von amtlicher Seite (z. B. Gesundheits- oder Innenministerien der Länder, Bundesministerien, Robert-Koch-Institut, örtliche Gesundheitsbehörden) vor der Reise in das Gebiet gewarnt wird.
In diesem Fall wäre es für den Gast nicht möglich oder nicht zumutbar anzureisen.

...wenn er am Coronavirus erkrankt ist?

Nein. Auch wenn der Feriengast (Mieter) persönlich verhindert ist, z. B. aufgrund einer Erkrankung (egal ob Corona oder eine andere Erkrankung), ist er zur Zahlung verpflichtet.
Der Vermieter muss sich dann allerdings ersparte Aufwendungen (zum Beispiel durch Weitervermietung oder ersparte Betriebskosten) anrechnen lassen. Möglicherweise kann sich der Gast die Kosten von einer Reiserücktrittsversicherung erstatten lassen.

...wenn die Unterkunft gebucht wurde, um z. B. eine Veranstaltung (z. B. Messe) zu besuchen, die aus Risikovorsorge gegen eine Corona-Epidemie abgesagt wurde?

Nein. Eine Stornierung wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ kann im Regelfall nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Unterkunft wurde explizit als Messeunterkunft (z. B. im Rahmen eines Pakets) angeboten.

Quelle: DTV
Beste Grüße
Ayla vom Adminteam

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #2 »Holunder » 4. Mär 2020 18:00

danke für die umfangreiche Info, damit lassen sich viele offene Fragen beantworten. :P :P
ich bin dann mal weg

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #3 »Ro-Gi » 5. Mär 2020 06:53

Auch von mir schönen Dank.
Liebe Grüße
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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #4 »Bergfee » 5. Mär 2020 12:52

Danke Ayla.
Anfragen auch gleich 0 in den letzten 2 Wochen.
Bzw. 1 Anfrage mit Preisvorgabe von 150 € weniger.
War unhöflich und habe nicht geantwortet.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #5 »Storch » 5. Mär 2020 20:59

Ich habe auch derzeit keine Anfragen.
Dafür aber eine leere Wohnung weil meine Messeaussteller nach 1 Nacht abgereist sind. Die Messe wurde heute spontan abgesagt, 2 weitere auch gleich...

Meine Gäste kommen schon seit vielen Jahren zur Messe, die haben so einen großen finanziellen Schaden jetzt, ich habe nur berechnet, was sie in Anspruch genommen haben. "Gebucht ist gebucht" konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Wenn Lebensmittel verkauft werden, kann man nicht einfach ein paar Urlaubstage machen, die müssen heute Nacht wieder nach Hause fahren. Dabei wollten sie es in diesem Jahr mal ruhiger haben und nach der Messe 2 Tage bleiben. :?

Und dann kommt Frau Superschlau vom Finanzamt und unterstellt mir, ich mache das alles aus persönlicher Neigung. :twisted:
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #6 »Holunder » 6. Mär 2020 15:09

Storch hat geschrieben:
5. Mär 2020 20:59
Und dann kommt Frau Superschlau vom Finanzamt und unterstellt mir, ich mache das alles aus persönlicher Neigung. :twisted:
scheinbar ist meine spezielle Finanzamtfreundin ausgewandert. Wenn sie mit allen "Kunden" so umgegangen ist wie mit mir, würde ich mich nicht wundern wenn sie geflüchtet ist. Ich hatte für 2018, zum ersten Mal seit 5 Jahren, keine Begründungen abzuliefern, sondern nur Belege. :lol:

Nee ernsthaft, ich hab schon lange das Gefühl das das Finanzamt sich ganz speziell auf die Kleinunternehmer eingeschossen hat und versucht aus einer ausgepressten Zitrone noch ein paar Tropfen raus zu pressen. Letzte Jahr habe ich mich deswegen bei unserer oberen Finanzbehörde beschwert und nun komischer Weise das erste Mal seit Jahren kein Schreiben mit Unterstellungen erhalten und musste dieses Mal auch keine Begründungen abgeben.

Ich bin ja noch angestellt bei Herrn Holunder und mir gehen die ganzen behördlichen Meldungen tierisch auf den Zeiger. Alles soll online erledigt werden, aber entweder funktionieren die Programme nicht, muss ein Update gemacht werden und selbst wenn alles perfekt gelaufen ist kommt wochen später eine Mahnung zur Abgabe. Ich kämpfe ja schon seit letzten Jahr mit mir und hab mich, auch nach deinem Beitrag, dazu entschlossen zu kündigen. Wir haben auch keine Anfragen, bzw. nur Buchungen von Stammgästen. Passt irgendwie alles zu meinen Gedanken, d.h. ab sofort werde ich nicht mehr angestellt sein = keine sozialen Abgaben mehr; bin wieder bei Herrn Holunder in der Familienversicherung krankenversichert, dafür privat für weniger Beitrag als bisher. Vermietet wird dieses Jahr nur noch an Gäste die mir sympatisch sind oder auch nicht. Ich bin müde und werde nach 11 Jahren Ferienwohnungen langsam asozial :roll:
ich bin dann mal weg

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #7 »cbo99 » 7. Mär 2020 10:46

auch airbnb hat ein Statement los gelassen, sínngemäß:
für alle aus den Risikogebieten: die dürfen kostenlos selbst storniern, aber auch ich als Vermieter darf ohne Angabe von Gründen stornieren.
Wenn ich also eine Buchung von einem Italiener hätte, könnte ich ihn stornieren.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #8 »FairBär » 11. Mär 2020 15:08

Ich denke, das werden jetzt lustige Wochen werden. Wir werden uns mit so einigen Stornos rumschlagen, wo
man "Angst hat, weil die Schwiegertochter grad schwanger ist und man ja nicht weiß, WAS man so mit nach Hause bringt"
oder jene, die eh vorhatten zu stornieren und sich hinter dem Deckmäntelchen verstecken.

Schlimm ist es für die Vermieter, die auf die Buchungen angewiesen sind und deren Finanzierung davon abhängt.

Bei mir ist es ärgerlich, wenn iemand kommt, aber es ist ein Zubrot.

Wenn nun noch Krankschreibungen ohne Inaugenscheinnahme per Telefon möglich sind, wird da schon der eine
oder andere Drückeberger unterwegs sein. Vielleicht sollte man da auf den bestätigten Corona-Virus bestehen und nicht
nur auf den Verdacht hin, den Stornierenden auf die Tränendrüse drücken lassen.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #9 »Storch » 12. Mär 2020 01:46

Die Frage ist nur: Zahlt die Reiserücktritt / Abbruch Versicherung auch bei Corona Erkrankung oder im Falle einer angeordneten Quarantäne?
Das würde ich als Reisender vorher abklären.
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #10 »Wolfgang12 » 17. Mär 2020 03:35

Hallo,
wie ist die momentane Lage? Es heißt, touristische Übernachtungen seien verboten. Muß ich Buchungen jetzt von mir aus stornieren?

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #11 »cbo99 » 17. Mär 2020 07:39

Ich kann mich auch nur im Netz informieren.
Auf Bundesregierung.de heisst es: "Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden."
Bedeutet denke ich, ich darf nicht an Touristen vermieten, also muss ich alle Buchungen touristischer Art stornieren.
Leider steht da auch nichts zum Zeitraum, aber ich würde mal vorerst Ostern einschließen.
Jedenfalls haben Gäste Anspruch auf kostenlosen Storno, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #12 »Holunder » 17. Mär 2020 08:52

So hab ich das aus dem TV auch verstanden, nur auch jetzt auch das Reisen, innerhalb Deutschlands, untersagt ist. D.h. auch die Gäste dürfen nicht mehr anreisen und können ihren Mietvertrag somit auch nicht einhalten. Also ein Patt, jeder kann und darf nicht. Ich hab meinen Gästen einfach angerufen und gefragt wie wir das jetzt anstellen. Das keine Stornokosten anfallen war klar, die bereits getätigte Anzahlung habe ich zurück überwiesen. Es war immer ein gutes Gespräch und ich bin überzeugt, dass alle zu einem späteren Zeitpunkt wieder kommen. Hier auf ein paar Euros zu bestehen würde sich sicher nicht auszahlen.
ich bin dann mal weg

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #13 »Wolfgang12 » 17. Mär 2020 09:35

Danke für die Info! Bisher haben Gäste von selbst storniert, nur bei einem Gast steht die Absage noch aus.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #14 »Ro-Gi » 17. Mär 2020 09:46

Vorhin habe ich alle Buchungen rund um Ostern storniert.
Liebe Grüße
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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #15 »Holunder » 17. Mär 2020 10:10

Außerdem einigten sich Bundesregierung und Länder im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus auf etliche Verbote, die auch das Reisen stark einschränken: Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu "notwendigen" und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.

https://www.sueddeutsche.de/reise/coron ... -1.4815839
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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #16 »fewoklaus » 17. Mär 2020 22:54

Auf Bundesregierung.de heisst es: "Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden."
Das steht da anders:
IV. Zu erlassen sind Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.

Zudem ist es aber zwingend erforderlich, dass jedes Bundesland die Regelungen erlässt. Pauschal für Deutschland gibt es keine Regelung.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #17 »Bergfee » 17. Mär 2020 23:13

Da muss ich fewoklaus recht geben.
Bei uns ist noch kein Erlass bekannt gegeben.
Ich habe damit aber kein Problem. Unsere Gesundheit geht vor

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #18 »Holunder » 17. Mär 2020 23:29

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... na882.html

das werden sicher bis spät. Donnerstag alle Länder so machen
ich bin dann mal weg

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #19 »cbo99 » 18. Mär 2020 08:44

Bayern hat nun eine Änderung zur Allgemeinverfügung (erst die ist bindend) erlassen, jetzt sind allgemein alle Beherbergungsbetriebe betroffen die touristische Übernachtungen anbieten, nicht nur Hotels. Gültig bis 30.3.20

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #20 »Bergfee » 18. Mär 2020 16:32

Ab morgen ist der Erlass da bis 20.4.20 bleibt die Hütte und meine Geschäfte zu.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #21 »Wolfgang12 » 18. Mär 2020 17:10

Wobei ich nicht so ganz verstehe, warum ich eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Eingang nicht vermieten darf. Unabhängig von der Entscheidung der Gäste eingeschränkt den Urlaub zu verbringen.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #22 »Storch » 18. Mär 2020 19:08

Weil jetzt jeder bei sich zuhause bleiben soll. Nicht in jeder touristischen Hochburg haben z.B. Ärzte und Kliniken die Kapazitäten zusätzlich Urlauber zu versorgen.
Bei mir sind alle Einrichtungen wegen denen ein Gast kommt, geschlossen. Selbst die Anreise im Dreiländereck ist nur noch eingeschränkt möglich wenn es nicht mit dem eigenen PKW ist. Nicht mal Restaurants stehen in gewohnter Anzahl zur Verfügung.

Wir können nur hoffen, dass unsere schon gebuchten Gäste zu einer Umbuchung bereit sind. Ich glaube nicht, dass wirklich jeder, der eine Ferienwohnung vermietet, einen Ausgleich bekommt. Aber die monatlichen Kosten gehen wie überall weiter und müssen irgendwie gestemmt werden.
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #23 »piloty » 18. Mär 2020 19:24

Laut Soforthilfe Richtlinie hier in Bayern bekommen alle gewerblichen Betreiber den Zuschuss. Ich gehe davon aus dass wenn man die Fewo zum Privatvermögen zurechnet und keine Gewerbeanmeldung hat, hat man keinen Anspruch auf Soforthilfe.
Ich finde es gut, dass die Unterkünfte geschlossen werden. Sonst würden jetzt die deutschen Urlaubsregionen mit dem Auto überrollt und würden sich wohl zu neuen Corona Hotsplots entwickeln, wenn aus der ganzen Bundesrepublik die Touristen an einen touristischen Hotspot zusammenkarren und davon ein paar den Virus verbreiten.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #24 »Anne » 18. Mär 2020 20:00

Rheinland-Pfalz bekommt sowas nicht hin. Gerade war dieser PhrasenSprecher von Wirtschaftsminister bei SWR3. Das müsste mit dem Bund abgestimmt werden.
Hoffentlich bekommst du dein Geld auch.
Grüsse aus dem Nahetal

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #25 »Bergfee » 18. Mär 2020 22:45

piloty hat geschrieben:
18. Mär 2020 19:24
Laut Soforthilfe Richtlinie hier in Bayern bekommen alle gewerblichen Betreiber den Zuschuss. Ich gehe davon aus dass wenn man die Fewo zum Privatvermögen zurechnet und keine Gewerbeanmeldung hat, hat man keinen Anspruch auf Soforthilfe.
Diese Soforthilfe hat Sachsen auch, jedoch nur wer ein Gewebe angemeldet hat. Und ich meine, dafür muß erst, wie jetzt in Bayern, Katastrophenfall sein. So hatten wir es zum Hochwasser.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #26 »FairBär » 18. Mär 2020 22:46

@Wolfgang es geht auch darum, dass Gäste, sollte eine Ausgehsperre verhängt werden, die Zeit (und es werden definitiv
nicht nur 5 Tage sein) im Ferienobjekt festhängen.

Die Inseln wurden dicht gemacht, weil die med. Versorgung von Einheimischen und zusätzlich Gästen nicht gewährleistet
werden kann im Extremfall.

Es geht nicht um Lieschen Lehmann samt Anhang allein. Es geht um alle, auch um die, die letztendlich mit ihrer Freistellung
in den letzten Tagen und ihren Tagesausflügen an die Küste dazu beigetragen haben, dass Schleswig-Holstein abgeriegelt wurde.

Man muss echt staunen, wie unvernünftig die Leute sind. In unserer Stadt öffneten heute ALLE Geschäfte! Weil, "sie haben ja
noch nichts schriftlich" hätte die Stadtverwaltung gesagt. Der Erlass des Landes Brandenburg kam gestern Abend. Heute
Vormittag ist der Chef vom Ordnungsamt dann persönlich zu jedem Laden gegangen. Danach waren die entsprechenden Geschäfte zu.

Nur ein Fahrradladen und ein Tatoo-Studio (welches vorhin noch munter auf Facebook postete, dass es weiterhin Termine und in
Einzelabfertigung gäbe) haben sich widersetzt.

Alle meine Ostergäste habe ich storniert. Die einen wollten selbst nicht mehr. eine wurde richtig krötig und meinte, man könne
ja noch bis Ostern warten, vielleicht ändert sich die Sachlage ja noch.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #27 »piloty » 18. Mär 2020 22:50

Bei uns hat heute ein Eisdielenbesitzer auf Facebook Werbung gemacht, dass es am Eröffnungstag alle Kugeln gratis gibt. Vollidiot echt. Der provoziert das ja regelrecht dass sich eine Menschentraube um sein Geschäft bildet. Jetzt wo viele sozusagen viel "frei zeit " haben wirds nen regelrechten Ansturm geben da bin ich mir sicher, wenns mal was gratis gibt.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #28 »Bergfee » 18. Mär 2020 23:12

Bei uns kam heute der Erlass, das ab morgen alle Geschäfte ( außer Lenesmittel, Apotheken, Drogerien... ) geschlossen werden müssen und dazu:

Fakt ist bereits jetzt, dass der Tourismus in unserer Region in extremen Maße von den Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus betroffen ist.
Gestern wurden durch die Sächsische Staatsregierung weitere Maßnahmen verkündet.
Darunter fällt die Schließung vieler Einrichtungen, Geschäfte ab morgen und die Regelung, dass Übernachtungsangebote nicht mehr für touristische Zwecke in Anspruch genommen werden dürfen.

Ab 19.3.2020, 0 Uhr dürfen Sie keine Gäste mehr aufnehmen. Vermieten dürfen Sie nur noch an Geschäftsreisende und Gäste, deren laut Allgemeinverfügung Unterbringung ausdrücklich notwendig ist. Die aktuelle Verfügung gilt bis einschließlich 20.4.2020.

Folge: Sie als Vermieter haben ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Weisen Sie Ihre Gäste proaktiv darauf hin, dass Sie keine Beherbergung mehr anbieten dürfen, indem Sie sie anrufen oder per Mail informieren, sofern die Stornierung nicht durch die Gäste bereits vorgenommen wurde. Es ist möglich, dass Sie sich sonst u.U. strafbar machen. Bitten Sie Ihre Gäste, die bald anreisen würden, zu Hause zu bleiben. Zudem dürfen dem Gast keine Stornokosten in Rechnung gestellt werden.

Wie ist das mit Stornierungen, die vor dem 17.3.2020 getroffen wurden?

Die Sächsische Schweiz galt vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet. Es wird davon ausgegangen, dass eine kostenlose Stornierung für den Gast ab dem 16.3.2020 mit dem Beschluss des Bundes gilt, demnach Reisen zu touristischen Zwecken im Inland unterlassen werden sollen. Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von Allgemeinverfügungen und behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sprechen Sie mit Ihren Gästen, bieten Sie eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder die Ausstellung eines Gutscheins an, um so Gäste an Ihre Unterkunft und die Region zu binden und trotzdem Kulanz zu zeigen.

Müssen meine Gäste, die noch vor Ort sind, jetzt abreisen?
Ihre Gäste müssen bis zum 19.3.2020, 0 Uhr abreisen. Das heißt: Am besten sofort.


Nun bin ich aber gespannt, ob meinem übernächsten Nachbarn, der ausschließlich nur über booking.com vermietet, seine Gäste ( Hochburg NRW) morgen abreisen. Bei anderen hört dieser junge Mann die Flöhe husten, aber selbst steht er sich mit Überheblichkeit selbst im Wege!.

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #29 »Holunder » 19. Mär 2020 08:42

Es ist ganz einfach, letztendlich muss man den Menschen vor den Menschen schützen, d.h. Ausgangssperre und Strafen für die, die sich nicht dran halten und zum Schutz unserer älteren Mitbürger, die es noch am wenigstens geschnallt haben.

Ich war gestern einkaufen, der Horror sag ich Euch. Mittwoch später Nachmittag: der Parkplatz komplett voll geparkt, im Laden Herden von Menschen und 50% leere Regale. So ziemlich keiner hielt sich auf Abstand, im Gegenteil, da viele Regale leer waren drängten viele an den Regalen wo noch was drin stand, wenn auch nur zu gucken was es da gibt. Da waren Familien mit Kindern, viele Jugendliche die nur mal gucken waren (ohne Schule ham die ja Zeit und Langeweile) und am schlimmsten waren die Rentner (die man ja schützen soll). Ich musste mich quasi regelrecht vor nem Opa schützen, der zwar kaum laufen konnte, aber immer mitten drin war und jedem regelrecht "zu nahe" kam, was man schon ohne Krise schlecht verträgt. An der Kasse stand niemand auch nur annähernd auf Abstand, im Gegenteil, da wird sich noch vorbei gedrückt, denn man war nur am gucken ob es noch Klopapier gibt.

Irgendwie hatte ich das Gefühl das unsere Mitmenschen, die es immer noch nicht gecheckt haben, nur Idioten und Egoisten sind. Von daher nehm ich freiwillig Abstand.
ich bin dann mal weg

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Re: Stornierungen im Krisenfall

Beitrag von #30 »Holunder » 19. Mär 2020 08:43

Bergfee hat geschrieben:
18. Mär 2020 23:12
Nun bin ich aber gespannt, ob meinem übernächsten Nachbarn, der ausschließlich nur über booking.com vermietet, seine Gäste ( Hochburg NRW) morgen abreisen. Bei anderen hört dieser junge Mann die Flöhe husten, aber selbst steht er sich mit Überheblichkeit selbst im Wege!.
von der Sorte gibt es mehr als genug, sicher ist bei denen auch: wenn es schief geht waren andere dran schuld.
ich bin dann mal weg

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