Re: Stornierung bei Hotel, Pension oder Ferienwohnung

Recht im Tourismus, Änderungen im Reiserecht, Reservierung und Buchung, was bedeuten Sterne nach DTV und DEHOGA, TV Programmtips zum Thema Deutschlandurlaub, Urlaubserlebnisse, Unterkunft gesucht.
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Re: Stornierung bei Hotel, Pension oder Ferienwohnung

Beitrag von #1 »Storch » 27. Mär 2013 17:48

Im www gefunden:
Ich reservierte ein Dreibettzimmer in einem Hotel. Das geschah vormittags.
Ein paar Stunden später erkrankte ich aus heiterem Himmel an einer starken Erkältung und musste die Reise absagen. Reservierung und Stornierung am gleichen Tag also. Um 17 Uhr stornierte ich das Zimmer telefonisch.

Erst bei der Stornierung wurde ich auf Stornierungsgebühren (80% vom regulären Zimmerpreis) aufmerksam gemacht. Bei der Reservierung wurde ich darüber nicht aufgeklärt. Die AGBs des Hotels wurde mir weder per Mail zugestellt, noch sind diese der Website des Hotels zu entnehmen.
Ich bekam auch keine Reservierungsbestätigung.


Und die Antwort eines Anwalts:
Sie haben mit dem Hotel einen Mietvertrag geschlossen. Die Tatsache, dass Sie das Zimmer wegen Erkrankung nicht nutzen konnten, entbindet Sie leider nicht von der Pflicht zur Zahlung der Miete (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie müssen also grundsätzlich zahlen.

Das Hotel muss sich die ersparten Aufwendungen (hier: für Verpflegung) anrechnen lassen (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB). Insoweit ist ein Abzug von 20 % in Ordnung. Die restlichen 80 % müssen Sie leider zahlen.

Ihre Zahlungspflicht entfällt nur dann vollständig, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Zimmer während des gebuchten Zeitraums anderweitig vermietet werden konnte. Dieser Nachweis wird praktisch allerdings kaum zu führen sein.

AGB spielen keine Rolle, da sich die Rechtslage direkt aus dem Gesetz ergibt.

Ich würde also empfehlen, dass Sie die Rechnung bezahlen, um weitere Mahnkosten zu vermeiden. Wenn Sie sich in Verzug befinden und noch ein Anwalt eingeschaltet wird, werden Sie auch dessen Gebühren zahlen müssen. Dies sollten Sie vermeiden.
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Re: Stornierung bei Hotel, Pension oder Ferienwohnung

Beitrag von #2 »Storch » 27. Mär 2013 18:09

Mein Mann und ich haben im Februar eine Suite in einem Hotel gebucht; dafür haben wir vor Ort eine Anmeldung schriftlich ausgefüllt. Eine Woche später fanden wir jedoch ein kostengünstigeres Hotel und stornierten die Buchung beim ersten Hotel per Telefon. Nun hat uns dieses Hotel eine Rechnung über 440.- Euro geschickt, obwohl wir die Suite nicht genutzt haben.
Dazu ein Anwalt:
Die Rechnung des Hotels wird berechtigt sein, wenn ein wirksamer Beherbergungsvertrag zustandegekommen ist, der nicht rechtzeitig storniert wurde.
Auch mündliche Stornierungen sind wirksam. Wenn Sie sich auf eine solche Stornierung berufen, müssen Sie sie im Streitfall aber auch beweisen.
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Re: Stornierung bei Hotel, Pension oder Ferienwohnung

Beitrag von #3 »Storch » 27. Mär 2013 18:13

Aus persönlichen Gründen konnte die Reise in ein Ferienhaus nicht angetreten werden. Deshalb kam es 4 Tage vor Anreise zur telefonischen Kündigung und dann in schriftlicher Form. Jetzt hab ich Post vom Anwalt. In Anlage die Rechnung über den vollen Mietpreis.

- Sind Stornierungskosten ohne AGB durch den Vermieter zulässig?
- Gelten hier nicht allgemeinen Kontitionen von 75% des Reisepreises bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn?
- Wie hoch dürfen denn die Stornierungskosten bei Absage 4 Tage vor Anreise ausfallen?
Dazu schreibt ein Anwalt:
Aufgrund Ihrer Stornierung 4 Tage vor Antritt der Reise dürfte insoweit eine kurzfristige Stornierung vorliegen, so dass die Pauschalsätze – auch ohne Einbeziehung der AGB – aus Gewohnheitsrecht durchaus greifen könnten. Der Vermieter kann somit grundsätzlich den Mietpreis verlangen, muss sich jedoch seine ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, wobei die o. g. Pauschalsätze heranzuziehen sein dürften.
Quelle
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