Hat jemand gesicherte Erkenntnisse darüber wie es mit der Haftungsfrage aussieht wenn ich dem Gast z.B. Fahrräder oder ein Trampolin zur Verfügung stelle und Gast (-Kind) verletzt sich bei Benutzung?
Ich habe das zwar nicht vor, aber manche Vermieter machen das ja.
Vielleicht hat ein Gastleser da schon Erlebnisse gehabt, dann bitte einfach auf "post reply" klicken, wir stellen das dann online auch ohne das sich Gastleser registriert.
Haftungsfrage
Haftungsfrage
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch
Re: Haftungsfrage
Das ist eine gute Frage.
Schäden durch Benutzung des Ferienhauses:
Dafür hat man eine Vermieter-Haftpflicht. Wenn man Sachen anbietet, dann greift
die - aber nur, wenn man vorsätzlich etwas nicht gewartet hat oder falsch aufgestellt u. jemand durch
die Unterlassung des Ferienvermieters zu Schaden kommt.
Nicht haftbar zu machen ist man hingegen, wenn die Kinder auf dem Trampolin so rumtoben,
dass eines rausfliegt u. eine Gehirnerschütterung bekommt.
Bei unseren Fahrrädern gibt es generell einen Mietvertrag, der dies nochmal extra regelt.
Verhaltensregeln im Umgang mit dem Rad (ja, wir wissen, dass es Leute gibt, denen man das
sagen muss) u. der Hinweis: "Benutzung auf eigene Gefahr".
Schäden durch Benutzung des Ferienhauses:
Dafür hat man eine Vermieter-Haftpflicht. Wenn man Sachen anbietet, dann greift
die - aber nur, wenn man vorsätzlich etwas nicht gewartet hat oder falsch aufgestellt u. jemand durch
die Unterlassung des Ferienvermieters zu Schaden kommt.
Nicht haftbar zu machen ist man hingegen, wenn die Kinder auf dem Trampolin so rumtoben,
dass eines rausfliegt u. eine Gehirnerschütterung bekommt.
Bei unseren Fahrrädern gibt es generell einen Mietvertrag, der dies nochmal extra regelt.
Verhaltensregeln im Umgang mit dem Rad (ja, wir wissen, dass es Leute gibt, denen man das
sagen muss) u. der Hinweis: "Benutzung auf eigene Gefahr".
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