„kostenlose“ Bilderdatenbanken

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Storch
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„kostenlose“ Bilderdatenbanken

Beitrag von #1 »Storch » 18. Feb 2016 01:56

Darf man Bilder aus der Google Bildersuche oder von „kostenlosen“ Bilderdatenbanken frei nutzen?

Viele Internetnutzer sind verunsichert, ob man Bilder, die im Internet beispielsweise auf der Google-Bildersuche millionenfach zu finden sind, einfach übernehmen darf. Hier gilt die klare Aussage: Vorsicht bei Fotos aus der Google-Bildersuche und allgemein von Bilderdatenbanken. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers veröffentlicht werden dürfen. Die Nutzung von Bildern, die im Internet zu finden sind, ist grundsätzlich nicht ohne weiteres zulässig. Nur in seltenen Fällen wird man Bilder im Internet vorfinden, die komplett kostenlos und ohne vorherige Lizenz frei genutzt werden können. Solche lizenzfreien Bilder kann man bspw. über die erweiterte Bildersuche bei Google finden. In allen anderen Fällen ist Vorsicht angesagt.

Urheber oder Rechteinhaber müssen der Verwendung der Bilder ausdrücklich zustimmen

Allein der Umstand, dass bei der Google-Suche Bilder angezeigt werden, bedeutet natürlich nicht, dass diese verwendet werden dürfen. Der Urheber der Bilder darf frei darüber entscheiden, in welcher Art und in welchem Umfang seine Bilder genutzt werden. Dazu bedarf es im Zweifel der ausdrücklichen – bestenfalls schriftlichen - Zustimmung des Urhebers der Bilder (beispielsweise der Fotograf, Künstler, etc.) oder des konkreten Rechteinhabers (also meist der Agenturen oder Datenbanken). Ohne diese Zustimmung sollte unbedingt die Verwendung unterlassen werden. Denn es droht eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung geschützten Bildmaterials. Und das kann richtig teuer werden.

Was ist mit Bilddatenbanken, die Bilder „kostenlos“ und lizenzfrei anbieten? Darf ich diese Bilder posten?

Aber es gibt doch viele kostenlose Bilddatenbanken wie flickr, pixelio oder auch in Teilen getty images, die kostenlos Bilder anbieten. Kostenloses oder lizenzfreies Anbieten von Bildern auf Bilddatenbanken bedeutet meist nicht, dass die dort angebotenen Bilder einfach übernommen werden können. In den meisten Fällen muss auch dort ein Lizenzvertrag über die Bilder abgeschlossen werden. Daneben wird die Art und Weise der Nutzung von Bildern oft beschränkt – meist auf die ausschließlich private Nutzung. Die gewerbliche Nutzung ist in der Regel von der einfachen Lizenzierung ausgenommen. Unbedingt beachtet werden muss des Weiteren, dass der Urheber immer genannt werden muss.

Nutzungsbedingungen und AGBs lesen

Jede Bilddatenbank hat ihre eigenen Bestimmungen und Bedingungen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, sich vor der Verwendung des Bildes konkret in den jeweiligen Nutzungsbedingungen oder AGBs der Anbieter zu informieren, ob das dort angebotene Bild wirklich völlig „kostenlos“ für die beabsichtigte konkrete Verwendung genutzt werden darf.

Vorsicht bei unseriösen Anbietern und Bilddatenbanken
Besonders vorsichtig sollte man bei Anbietern sein, die bereits in ihrem Auftreten unseriös erscheinen. Hier geht es insbesondere um Datenbanken, bei denen man sich nicht so ganz sicher sein kann, ob das dortige Angebot tatsächlich durch rechtmäßige Lizenzen gedeckt ist. Anzeichen dafür ist beispielsweise der Sitz des Unternehmens im Ausland, da dort oftmals andere urheberrechtliche Grundsätze gelten oder ein fehlendes Impressum. Hier heißt es: Finger weg!
Quelle: Rechtsanwalt Tobias Röttger, https://ggr-law.com/social-media-recht/ ... ei-nutzen/
Herzliche Grüße aus dem Süden von Storch

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