Beherbergungskosten per Lastschrift

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Re: Beherbergungskosten per Lastschrift

von Storch » 12. Sep 2011 14:46

Danke Silvie, daran hatte ich nicht gedacht. Dann macht es wirklich gar keinen Sinn.

Re: Beherbergungskosten per Lastschrift

von Silvie » 11. Sep 2011 01:04

Ich weiß nicht recht, ob das so sinnvoll ist, denn bei einer Lastschrift kann der Kontoinhaber innerhalb einer Frist von 6 Wochen das Geld ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen und die Kosten der Rücklastschrift - im Falle der Volksbank z.B Euro 8,00 - trägst Du dann.
Wie das gemacht wird? Ganz einfach, der Gast gibt Dir seine Kontodaten auf und erklärt sich mit dem Lastschriftverfahren einverstanden. Dann erklärst Du Deiner Bank, dass Du zukünftig am Lastschriftverfahren teilnehmen willst und schon kannst Du munter anderen Leuten ins Portomonaie greifen.
Du must der Bank gegenüber noch nicht einmal nachweisen, dass der Gast dich dazu legitimiert hat. Denn wenn er es nicht will, wird er ja die Rückbuchung veranlassen.
Als Schatzmeister ziehe ich regelmäßig Beiträge von den Mitgliedern unseres Verein ein und deshalb kenne ich mich gut damit aus. Aber bei meinen Feriengästen, für die die Zahlung an mich ja kein regelmäßiger sondern nur ein einmaliger Vorgang ist, da wäre die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Dann doch eher eine Zahlung per Kreditkarte gleich bei Buchung.

Beherbergungskosten per Lastschrift

von Storch » 10. Sep 2011 22:56

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch Erfahrungen damit die Beherbergungskosten per Lastschrift vom Gastkonto einzuziehen?
Ich habe mir überlegt so die Erinnerungsschreiben zu sparen und das Geld dann wirklich zum festgelegten Termin zu erhalten.
Vielleicht könnte man dem Gast auch die Wahl lassen ob er selbst überweisen will, oder per Lastschrift um die eventuellen Ängste gleich abzuwenden. Klar wäre das Problem damit nicht gelöst, aber nach 1 Testjahr lässt sich ja erkennen wie das angenommen wird.

Leider habe ich gar keine Idee, wie man so etwas macht, ich versteuere die Einnahmen nur über Einnahmen / Ausgaben aus Vermietung / Verpachtung als Kleinunternehmer, glaube aber mal gehört zu haben "eine Lastschrift kann jeder einziehen"?

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