von FairBär » 13. Dez 2015 15:15
Das ist eine gute Frage.
Schäden durch Benutzung des Ferienhauses:
Dafür hat man eine Vermieter-Haftpflicht. Wenn man Sachen anbietet, dann greift
die - aber nur, wenn man vorsätzlich etwas nicht gewartet hat oder falsch aufgestellt u. jemand durch
die Unterlassung des Ferienvermieters zu Schaden kommt.
Nicht haftbar zu machen ist man hingegen, wenn die Kinder auf dem Trampolin so rumtoben,
dass eines rausfliegt u. eine Gehirnerschütterung bekommt.
Bei unseren Fahrrädern gibt es generell einen Mietvertrag, der dies nochmal extra regelt.
Verhaltensregeln im Umgang mit dem Rad (ja, wir wissen, dass es Leute gibt, denen man das
sagen muss) u. der Hinweis: "Benutzung auf eigene Gefahr".
Das ist eine gute Frage.
Schäden durch Benutzung des Ferienhauses:
Dafür hat man eine Vermieter-Haftpflicht. Wenn man Sachen anbietet, dann greift
die - aber nur, wenn man vorsätzlich etwas nicht gewartet hat oder falsch aufgestellt u. jemand durch
die Unterlassung des Ferienvermieters zu Schaden kommt.
Nicht haftbar zu machen ist man hingegen, wenn die Kinder auf dem Trampolin so rumtoben,
dass eines rausfliegt u. eine Gehirnerschütterung bekommt.
Bei unseren Fahrrädern gibt es generell einen Mietvertrag, der dies nochmal extra regelt.
Verhaltensregeln im Umgang mit dem Rad (ja, wir wissen, dass es Leute gibt, denen man das
sagen muss) u. der Hinweis: "Benutzung auf eigene Gefahr".