von Bergfee » 18. Mär 2020 23:12
Bei uns kam heute der Erlass, das ab morgen alle Geschäfte ( außer Lenesmittel, Apotheken, Drogerien... ) geschlossen werden müssen und dazu:
Fakt ist bereits jetzt, dass der Tourismus in unserer Region in extremen Maße von den Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus betroffen ist.
Gestern wurden durch die Sächsische Staatsregierung weitere Maßnahmen verkündet.
Darunter fällt die Schließung vieler Einrichtungen, Geschäfte ab morgen und die Regelung, dass Übernachtungsangebote nicht mehr für touristische Zwecke in Anspruch genommen werden dürfen.
Ab 19.3.2020, 0 Uhr dürfen Sie keine Gäste mehr aufnehmen. Vermieten dürfen Sie nur noch an Geschäftsreisende und Gäste, deren laut Allgemeinverfügung Unterbringung ausdrücklich notwendig ist. Die aktuelle Verfügung gilt bis einschließlich 20.4.2020.
Folge: Sie als Vermieter haben ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Weisen Sie Ihre Gäste proaktiv darauf hin, dass Sie keine Beherbergung mehr anbieten dürfen, indem Sie sie anrufen oder per Mail informieren, sofern die Stornierung nicht durch die Gäste bereits vorgenommen wurde. Es ist möglich, dass Sie sich sonst u.U. strafbar machen. Bitten Sie Ihre Gäste, die bald anreisen würden, zu Hause zu bleiben. Zudem dürfen dem Gast keine Stornokosten in Rechnung gestellt werden.
Wie ist das mit Stornierungen, die vor dem 17.3.2020 getroffen wurden?
Die Sächsische Schweiz galt vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet. Es wird davon ausgegangen, dass eine kostenlose Stornierung für den Gast ab dem 16.3.2020 mit dem Beschluss des Bundes gilt, demnach Reisen zu touristischen Zwecken im Inland unterlassen werden sollen. Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von Allgemeinverfügungen und behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sprechen Sie mit Ihren Gästen, bieten Sie eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder die Ausstellung eines Gutscheins an, um so Gäste an Ihre Unterkunft und die Region zu binden und trotzdem Kulanz zu zeigen.
Müssen meine Gäste, die noch vor Ort sind, jetzt abreisen?
Ihre Gäste müssen bis zum 19.3.2020, 0 Uhr abreisen. Das heißt: Am besten sofort.
Nun bin ich aber gespannt, ob meinem übernächsten Nachbarn, der ausschließlich nur über booking.com vermietet, seine Gäste ( Hochburg NRW) morgen abreisen. Bei anderen hört dieser junge Mann die Flöhe husten, aber selbst steht er sich mit Überheblichkeit selbst im Wege!.
Bei uns kam heute der Erlass, das ab morgen alle Geschäfte ( außer Lenesmittel, Apotheken, Drogerien... ) geschlossen werden müssen und dazu:
Fakt ist bereits jetzt, dass der Tourismus in unserer Region in extremen Maße von den Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus betroffen ist.
Gestern wurden durch die Sächsische Staatsregierung weitere Maßnahmen verkündet.
Darunter fällt die Schließung vieler Einrichtungen, Geschäfte ab morgen und die Regelung, dass Übernachtungsangebote nicht mehr für touristische Zwecke in Anspruch genommen werden dürfen.
Ab 19.3.2020, 0 Uhr dürfen Sie keine Gäste mehr aufnehmen. Vermieten dürfen Sie nur noch an Geschäftsreisende und Gäste, deren laut Allgemeinverfügung Unterbringung ausdrücklich notwendig ist. Die aktuelle Verfügung gilt bis einschließlich 20.4.2020.
Folge: Sie als Vermieter haben ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Weisen Sie Ihre Gäste proaktiv darauf hin, dass Sie keine Beherbergung mehr anbieten dürfen, indem Sie sie anrufen oder per Mail informieren, sofern die Stornierung nicht durch die Gäste bereits vorgenommen wurde. Es ist möglich, dass Sie sich sonst u.U. strafbar machen. Bitten Sie Ihre Gäste, die bald anreisen würden, zu Hause zu bleiben. Zudem dürfen dem Gast keine Stornokosten in Rechnung gestellt werden.
Wie ist das mit Stornierungen, die vor dem 17.3.2020 getroffen wurden?
Die Sächsische Schweiz galt vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet. Es wird davon ausgegangen, dass eine kostenlose Stornierung für den Gast ab dem 16.3.2020 mit dem Beschluss des Bundes gilt, demnach Reisen zu touristischen Zwecken im Inland unterlassen werden sollen. Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von Allgemeinverfügungen und behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sprechen Sie mit Ihren Gästen, bieten Sie eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder die Ausstellung eines Gutscheins an, um so Gäste an Ihre Unterkunft und die Region zu binden und trotzdem Kulanz zu zeigen.
Müssen meine Gäste, die noch vor Ort sind, jetzt abreisen?
Ihre Gäste müssen bis zum 19.3.2020, 0 Uhr abreisen. Das heißt: Am besten sofort.
[b]Nun bin ich aber gespannt, ob meinem übernächsten Nachbarn, der ausschließlich nur über booking.com vermietet, seine Gäste ( Hochburg NRW) morgen abreisen. Bei anderen hört dieser junge Mann die Flöhe husten, aber selbst steht er sich mit Überheblichkeit selbst im Wege!.[/b]