von Ayla » 12. Okt 2018 14:52
Warnung vom DTV und der Stadtinternen EDV-Abteilung
Aufgrund von vermehrten Eingaben, Nachfragen und aktueller Geschehnisse weist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, ausdrücklich auf die Warnung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hin. Diese können Sie hier abrufen:
https://tlfdi.de/mam/tlfdi/presse/18100 ... a-z_2_.pdf
Niemand ist verpflichtet, Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln!
Weitere Infos auch unter:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Vorgehen bei der Betrungsmasche:
Zunächst kommt ein Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ), durch das der unrichtige Eindruck vermittelt wird, man müsse sich, um die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, bei der DAZ erfassen lassen.
In diesem Schreiben wird man dazu aufgefordert, den beigefügten Erhebungsbogen an die DAZ zurück zu reichen. Im Kleingedruckten wird dann beiläufig erklärt, dass für die Leistungen der DAZ Kosten in Höhe von jährlich EUR 592,62 entstehen. Die Vereinbarung hat dabei eine Laufzeit von 3 Jahren.
Entgegen der Schilderungen der DAZ besteht jedoch keine Verpflichtung, eine Erfassung bei der DAZ durchzuführen. Von einer Zurücksendung des Meldeformulars der DAZ muss dringend abgeraten werden. Sollten bereits Rücksendungen erfolgt sein, raten wir dringend, die Erklärung zu widerrufen.
Warnung vom DTV und der Stadtinternen EDV-Abteilung
Aufgrund von vermehrten Eingaben, Nachfragen und aktueller Geschehnisse weist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, ausdrücklich auf die Warnung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hin. Diese können Sie hier abrufen:
https://tlfdi.de/mam/tlfdi/presse/181001_pm-warnung_vor_fax_von_da-z_2_.pdf
Niemand ist verpflichtet, Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln!
Weitere Infos auch unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Vorgehen bei der Betrungsmasche:
Zunächst kommt ein Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ), durch das der unrichtige Eindruck vermittelt wird, man müsse sich, um die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, bei der DAZ erfassen lassen.
In diesem Schreiben wird man dazu aufgefordert, den beigefügten Erhebungsbogen an die DAZ zurück zu reichen. Im Kleingedruckten wird dann beiläufig erklärt, dass für die Leistungen der DAZ Kosten in Höhe von jährlich EUR 592,62 entstehen. Die Vereinbarung hat dabei eine Laufzeit von 3 Jahren.
Entgegen der Schilderungen der DAZ besteht jedoch keine Verpflichtung, eine Erfassung bei der DAZ durchzuführen. Von einer Zurücksendung des Meldeformulars der DAZ muss dringend abgeraten werden. Sollten bereits Rücksendungen erfolgt sein, raten wir dringend, die Erklärung zu widerrufen.